13.12.2011

Betriebsrat zeitweise verhindert

AUSLEGUNG. Weinn ein Betriebsratsmitglied nicht an einer Sitzunng teilnehmen kann oder will, liegt nicht immer ein Fall der Verhinderung vor.

Bitte klicken Sie hier um den Artikel von Walter Born, erschienen im Personalmagazin 07/11, zu lesen.

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