ERFOLGREICH AUSLAGERN.

Zusätzlich zu unserem bekannten Beratungsschwerpunkt im IT-Bereich, in dem wir bereits seit Jahren bei der Auslagerung von Informationstechnologie tätig sind, hat sich ein zweites, wichtiges Kompetenzfeld zwischenzeitlich auf das Business Process Outsourcing (BPO) erstreckt.
In der jüngsten Vergangenheit haben wir insbesondere bei der Auslagerung von Geschäftsprozessen im Banken- und Finanzdienstleistungs-Sektor (Zahlungsverkehr, Wertpapierabwicklung, Kreditkartenabwicklung, Depotverwaltung) sowie bei der Auslagerung in den Bereichen Logistik, Human Resources und Facility Management erfolgreich beraten.

IT- /OUTSOURCING FÜR FORTGESCHRITTENE: AUSGANGSLAGE UND RAHMENBEDINGUNGEN.

In den letzten Jahren hat sich die juristische Tätigkeit in den Bereichen der Informationstechnologie und des Outsourcing rapide entwickelt. Spielten im Outsourcing-Markt zunächst nur bzw. weitgehend Auslagerungen im IT-Bereich eine große Rolle (z. B. Auslagerung von Rechenzentren, Client-Server-Outsourcing, Auslagerung von Telekommunikationsanlagen), so gewinnt die Auslagerung ganzer Geschäftsprozesse (Business Process Outsourcing) mehr und mehr an Bedeutung.
Zugleich ist im Outsourcing-Bereich die Bedeutung von Kooperationsvereinbarungen und Joint Ventures in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Zur gleichen Zeit gab es in rechtlicher Hinsicht neue Entwicklungen: Erstens nahmen der rechtliche Rahmen und die Rechtsprechung im klassischen IT-Bereich rapide zu, zweitens spielt das IT-Recht aufgrund der Bedeutung der IT immer mehr auch in Bereichen eine Rolle, die mit dem IT-Recht originär nicht bzw. weniger verbunden sind, was insbesondere bei M&A Transaktionen immer deutlicher wird.

UMFASSEND BERATEN. IN ALLEN PHASEN.

Bei den von uns betreuten Outsourcing-Projekten liefern wir eine umfassende Beratung. Unsere Beratung ist nicht auf die rein rechtlichen Aspekte beschränkt. Vielmehr unterstützen wir unsere Mandanten in allen Phasen eines Outsourcing-Projektes bis zu den abschließenden Verhandlungen. Dies umfasst insbesondere die Strukturierung und den Zuschnitt des Projekts, die Evaluierung des Business Case, die Identifizierung und der Zuschnitt des Leistungsumfangs, die Ausschreibung und Bewertung von Angeboten sowie die Erstellung von Leistungsbeschreibungen und Service Level Agreements.

INFORMATIONS-TECHNOLOGIE (IT)

Im IT-Recht bieten wir unseren Mandanten vollumfängliche Beratung in allen Fragen des IT-Rechts. Zu unserer Beratungstätigkeit gehören dabei u. a. die Erstellung, die Prüfung sowie die Verhandlung von Softwareentwicklungs-, Softwarelizenz-, Software-Vertriebs- und Software-Pflegeverträgen. Über besonderes Know-How verfügen wir bei komplexen IT-Projekt- / Systemintegrationsverträgen. Des Weiteren stellen wir im Rahmen von so genannten IT-Compliance Programmen sicher, dass der Mandant die IT-rechtlichen Anforderungen an sein Geschäft kennt und umsetzt.

Kontakt

Heymann & Partner Rechtsanwälte

Taunusanlage 1
60329 Frankfurt am Main

Tel: +49 (0) 69 768 063 0
Fax: +49 (0) 69 768 063 15
E-Mail: info@heylaw.de

Veranstaltungen