Vergaberecht
Bei den Einkäufen von Sach- und Dienstleistungen durch öffentliche Hände und sonstige sogenannte öffentliche Auftraggeber spielt das Vergaberecht im Wirtschaftsleben eine immer größere Rolle. Die hier bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen (VOL/A, VOF, Sektorenverordnung) sowie die sie ausgestaltende Rechtsprechung der Vergabekammern erfordern zunehmend eine intensive rechtliche Beratung, will man - gleich ob als Leistungsnachfrager oder als Leistungsanbieter - den Vergabeprozess nicht angreifbar machen.
Dies gilt bei der Beschaffung von IT-Leistungen, einem Kernbereich unserer Beratungstätigkeit. Dies gilt auch bei Projekten der Privatisierung, Restrukturierung und der Gestaltung von Infrastrukturprojekten und PPP-Projekten, bei welchen wir ebenfalls auf breite Erfahrung gestütztes Beratungswissen im Vergaberecht anbieten können; hier schauen wir auf zahlreiche Beratungsprojekte verschiedener öffentlicher Auftraggeber (Bund, insbesondere Bundesministerium der Finanzen; Bundesländer wie Hessen, Bayern, NRW; Komunen wie Frankfurt, Köln, Hamburg) zurück. Vor diesem Hintergrund ist Vergaberecht zu einem festen Bestandteil unserer Beratungspraxis geworden. Wir bieten insbesondere herausragende Beratungskompetenz im Überschneidungsbereich von IT-Recht und Vergaberecht und liefern Ihnen eine umfassende Beratung aus einer Hand.
Unser Beratung erstreckt sich auf den gesamten Prozess der Vergabe. Dies umfasst u.a.:
- Vorbereitung des Vergabeverfahrens, insbesondere:
- Planung des Vergabeverfahrens;
- Die Wahl der richtigen Vergabeart;
- Die Erstellung der Verdingungsunterlagen (inklusive des rechtlichen Teils der Leistungsbeschreibung und der technischen Anforderung, wie z.B. bei Service Level Agreements);
- Die Erstellung von Bewertungsmatrizen für die Eignungsauswahl unter den Bewerbern sowie die spätere Bewertung der eingehenden Angebote
- Durchführung des Vergabeverfahrens, insbesondere:
- Abfassung der Vergabebekanntmachung
- Eignungsauswahl nach vorher bestimmten und gewichteten Eignungskriterien;
- Mitwirkung an der Korrespondenz mit den Bietern;
- Teilnahme an Verhandlungsverfahren, wettbewerblichem Dialog, Klärungsgesprächen mit den Bietern;
- Bewertung der Angebote entsprechend vordefinierter und gewichteter Bewertungskriterien;
- Begleitung bei Konfliktfällen, inklusive Vertretung bei Nachprüfungsverfahren;
- Vorbereitung der Zuschlagsentscheidung und Information der unterlegenen Bieter.
