Das Recht am eigenen Bild – Was ist möglich, wenn Bilder gestohlen werden?
Die kurze Antwort: Wenn Sie ein “Werk” erstellt haben, besitzen Sie das Urheberrecht des Bildes. Nutzt ein Unbefugter Ihr Bild, handelt es sich um Bilderklau. Das legale Nutzen Urheberrechtlich geschützter Bilder ist nur durch eine Lizenz möglich.
Die längere Version: Wenn eine Person ein Bild – oder eine andere Art von geistigem Eigentum – erstellt, wird das Urheberrecht an diesem Werk automatisch dem Ersteller übertragen, was bedeutet, dass er entscheiden kann, wie es verwendet und verbreitet wird. Der Urheber muss keinen Urheberrechtsvermerk bereitstellen oder sein Werk bei einem Urheberrechtsamt registrieren. (Obwohl ein Urheberrechtshinweis beim Online-Bildschutz nützlich sein kann und die Registrierung in einigen Ländern zusätzlichen Schutz gewährt, einschließlich des Rechts auf gesetzlichen Schadensersatz.)
Das Ziel des Urheberrechts ist einfach: Schutz vor dem Bilderklau bzw. Urheber davor schützen, dass Ihre Werke ohne ihre Erlaubnis angezeigt, gestohlen, kopiert oder reproduziert werden.
Sind alle Bilder urheberrechtlich vor Bilderklau geschützt?
Bilder können urheberrechtlich geschützt sein – dieser Hinweis ist Ihnen bestimmt schon einmal begegnet. Es ist eine gute Erinnerung daran, dass es nur sehr wenige Fälle gibt, in denen ein Werk, das Sie online finden, „urheberrechtsfrei“ ist. Wie oben diskutiert, ist dies aus zwei Hauptgründen der Fall. Jedes Werk ist ab dem Zeitpunkt seiner Entstehung urheberrechtlich geschützt und es gibt besonders seltene Fälle, in denen dies nicht der Fall ist. Eines davon können gemeinfreie Bilder sein, aber die Bestätigung dafür ist auch die Haftung des Bildbenutzers, wie oben erwähnt.
Wenn Sie den Besitzer eines Bildes nicht ausfindig machen können, wählen Sie ein anderes aus. Wenn Sie die Herkunft des Werks oder die Bedingungen seiner Lizenz (falls vorhanden) nicht kennen, gehen Sie ein hohes Risiko ein, das Urheberrecht einer anderen Person zu verletzen. Sie mögen gute Absichten haben, aber das bloße Hosten der Arbeit einer anderen Person auf einer Website ohne deren Erlaubnis (und in einigen Ländern sogar das Verlinken auf eine urheberrechtlich geschützte Arbeit) stellt eine Urheberrechtsverletzung dar.
Was passiert, wenn ich das Urheberrecht von jemandem verletze (Bilderklau)?
Wenn Sie eine Urheberrechtsverletzung begehen, können Sie dem Urheberrechtsinhaber schadensersatzpflichtig sein. Der Schaden kann anhand der Menge an Können und Handwerkskunst gemessen werden, die in die Schaffung eines geistigen Eigentums gesteckt werden, das beträchtlich sein kann und jahrelange Übung erfordert, um es zu erwerben.
Der festgestellte Schadensersatz für Urheberrechtsverletzungen ist von Land zu Land unterschiedlich. In den USA ist der gesetzliche Schadensersatz beispielsweise in 17 U.S.C. § 504 des US-Kodex. Die Grundhöhe des Schadensersatzes für die Verletzung der Rechte eines beim US Copyright Office registrierten Werks liegt nach Ermessen des Gerichts zwischen 750 und 30.000 US-Dollar pro Werk. Wenn der Urheber des Werks eine vorsätzliche Verletzung nachweisen kann, kann er Anspruch auf Schadensersatz von bis zu 150.000 US-Dollar pro Werk haben.